GASTRO EIS TEC /

                      Garantie

Auf ausgewählte Gebrauchtgeräte geben wir eine Garantie. Dies ist in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausdrücklich angegeben.

I.       Allgemeine Bestimmungen

Die Garantie gilt für die jeweiligen Produkte und nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie gilt zusätzlich zur Gewährleistungsverpflichtung der Gastro-Eis-Tec GmbH (nachfolgend: Garantiegeber). Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln gegenüber dem Garantiegeber werden durch die Garantie oder den Eintritt eines Garantiefalls nicht eingeschränkt.

Der Garantieanspruch unterliegt einer Verjährungsfrist von sechs Monaten ab Ablieferung.

II.      Garantieumfang

Innerhalb der Garantiezeit beseitigt der Garantiegeber alle Mängel. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl des Garantiegebers durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Durch die Ausführung von Garantieleistungen wird die Garantie nicht verlängert. Es tritt auch kein Neubeginn der Garantiezeit ein. Teile, die im Rahmen der Garantie getauscht werden, gehen in das Eigentum des Garantiegebers über.

III.    Ausschluss der Garantie

Die Garantie ist ausgeschlossen bzw. entfällt in folgenden Fällen:

a.      Mängel oder Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Handhabung, Bedienungs- oder Einstellungsfehler oder Nichtbeachtung der Gebrauchanweisung entstehen;

b.      Mängel, die durch die Verwendung von Verbrauchsmaterialien entstehen, die seitens des Herstellers nicht für diesen Zweck freigegeben wurden;

c.       Mängel, die durch Fremdkörper in der Maschine entstanden sind;

d.      Mängel, die durch nicht bestimmungsgemäße äußere Einflüsse wie Blitz, Feuer, Frost oder Wasser entstehen;

e.      Bei eigenmächtigen Reparaturversuchen oder Modifikationen am Gerät von Personen oder Gesellschaften, die nicht vom Garantiegeber autorisiert sind;

f.       bei Schäden durch einen selbst durchgeführten, unsachgemäßen Transport (z. B. mit ungeeigneter Verpackung);

g.      bei Verschleißteilen;

h.      bei Nichtbeachtung des Einsatzortes (z.B. Geräte im Freien).

Dem Garantienehmer bleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass die vorgenannten Fehler für den Mangel nicht ursächlich waren. In diesen Fällen gilt die Garantie.

IV.               Inanspruchnahme von Garantie-Leistungen

Der Erstkäufer hat den Garantiegeber innerhalb 30 Tagen nach erstmaligem Auftreten des herstellungsbezogenen Material- oder Verarbeitungsmangels über diesen in Kenntnis zu setzen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist der Garantieanspruch ausgeschlossen.

Im Falle eines Mangels wenden Sie sich bitte innerhalb der Garantiezeit von sechs Monaten ab Kaufdatum unter Vorlage des Original-Kaufbelegs sowie mit einer Beschreibung des Mangels an den Garantiegeber:

Firma Gastro-Eis-Tec GmbH, Brandenbusch 9, 29320 Hermannsburg, Telefax: 05052 / 35 58,

E-Mail: info(at)gastro-eis-tec.de

Anzeigen außerhalb dieser Frist können nicht berücksichtigt werden.

Die Garantieleistungen werden nach vorheriger Absprache durch Zusendung oder Übergabe ausgeführt. Sollten Sie das defekte Gerät durch ein Versandunternehmen zusenden wollen stellen Sie bitte sicher, dass sich die Verpackung in einem sehr guten Zustand befindet und dass sie für den sicheren Transport des Gerätes geeignet ist. Die Hinsendekosten trägt der Garantienehmer, die Rücksendekosten werden vom Garantiegeber übernommen.